Was ändert sich beim GSR? Das neue GSR II-Paket – eine Revolution in der Fahrzeugsicherheit

Seit mehreren Jahren führt die Europäische Union sukzessive neue Vorschriften ein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Eine der wichtigsten Initiativen in diesem Zusammenhang ist die Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen (GSR), auch Allgemeine Regelung für die Fahrzeugsicherheit genannt. Die jüngste Phase dieses Programms, die ab Juli 2024 geltende GSR II. – bringt wesentliche Änderungen mit sich, die sowohl die Fahrzeughersteller als auch die Nutzer betreffen. Was sollte man über sie wissen?

Was ist die GSR?
Die GSR sind eine Reihe von technischen Anforderungen an die Fahrzeugausrüstung, die darauf abzielen:

  • die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern,
  • die Zahl der Todesopfer und Verletzten zu verringern,
  • den Schutz von Fußgängern und Radfahrern zu verbessern,
  • den Weg für das autonome Fahren in der Zukunft zu ebnen.

Die erste Phase der GSR wurde 2022 eingeleitet, und weitere Änderungen – bekannt als GSR II – werden ab Mitte 2024 umgesetzt.

Was wird mit GSR II eingeführt?
Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Nutz- und Personenkraftwagen, die in der EU verkauft werden, mit einer Reihe von fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein. Hier sind die wichtigsten von ihnen:

1. ISA – Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Ein System, das Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennt und den Fahrer bei deren Einhaltung unterstützt. Es kann in das Verhalten des Fahrzeugs eingreifen, z. B. durch Warnungen oder Leistungsreduzierung.

2 DDAW – Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarnung für Fahrer
Sensoren, die Anzeichen von Müdigkeit oder Ablenkung des Fahrers erkennen – das System zeigt an, wenn eine Pause erforderlich ist.

3 EDR – Ereignisdatenrekorder
Datenaufzeichnungsgerät zum Zeitpunkt eines Unfalls, ähnlich der Blackbox“ in einem Flugzeug. Zeichnet wichtige Fahrparameter für die spätere Analyse des Vorfalls auf.

4 AEBS – Autonomes Notbremssystem
Ein automatisches Notbremssystem, das Hindernisse und andere Fahrzeuge sowie in einigen Fällen auch Fußgänger und Radfahrer erkennt.

5 LDWS – Spurverlassenswarnsystem
Ein System, das den Fahrer warnt, wenn ein Fahrzeug ungewollt die Fahrspur verlässt.

6 Rückfahrerkennung (Rückfahrkamera oder -sensoren)
Erleichtert das sichere Rückwärtsfahren, insbesondere bei Nutzfahrzeugen und Bussen.

7. verbesserter Seitenaufprallschutz und Toter-Winkel-Erkennung (Blind Spot Detection)
Gilt vor allem für Lkw und Busse – hilft dabei, Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern beim Abbiegen zu vermeiden.

🚐 GSR II und der Fahrzeugpreis – was bedeutet das für die Kunden von Auto-CUBY?

Für unser Unternehmen, das sich auf die Herstellung von VIP-, Reise- und Sonderfahrzeugen spezialisiert hat, bedeutet die Umsetzung der GSR II-Anforderungen, dass die Ausstattung bereits bei den Basisfahrzeugen angepasst werden muss. Dazu gehören u.a. die obligatorischen:

  • ISA, AEBS, LDWS-Systeme,
  • Rückfahrkameras und Müdigkeitssensoren,
  • EDR – Ereignis-Rekorder,
  • Systeme zur Überwachung des toten Winkels.

📈 In der Praxis bedeutet dies eine Erhöhung des Preises für das Basisfahrzeug. Unser Unternehmen steht jedoch in ständigem Kontakt mit den Herstellern von Basisfahrzeugen, um die Kosten zu optimieren und wettbewerbsfähige Preise anzubieten und gleichzeitig die Einhaltung der neuen Vorschriften und den höchsten Sicherheitsstandard zu gewährleisten.


Die Einführung der GSR II ist ein Meilenstein auf dem Weg zu sichereren und stärker automatisierten Straßen in Europa. Auch wenn dies zusätzliche Herausforderungen für Fahrzeughersteller und -nutzer mit sich bringt, werden die langfristigen Vorteile real sein – in Form von weniger Unfällen und einem höheren Schutz von Menschenleben.

Ist Ihr Unternehmen bereit für GSR II?